Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der refixo GmbH für e-scooter-reparatur.de

Stand: September 2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Diagnose-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Serviceleistungen für E-Scooter (Elektro-Tretroller) und damit zusammenhängende Komponenten zwischen der

refixo GmbH
Kurfürstendamm 157/158
10709 Berlin
Deutschland

– nachfolgend „refixo“ – und ihren Kunden.

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

4. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn refixo ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss und Auftragsarten

1. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf e-scooter-reparatur.de stellt grundsätzlich kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots, soweit im Buchungsprozess nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

2. Mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des ausgewählten Auftrags ab.

3. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang des Auftrags und stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern in der Bestätigung nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.

4. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung durch refixo oder durch Beginn der beauftragten Leistung zustande.

5. Je nach gewählter Leistung kann Gegenstand des Vertrags insbesondere sein:

  • eine Diagnose,
  • eine konkret bezeichnete Reparatur,
  • eine Festpreisreparatur,
  • die Erstellung eines Kostenvoranschlags,
  • eine Wartungs- oder sonstige Serviceleistung.

6. Ist zunächst lediglich eine Diagnose beauftragt, umfasst dieser Auftrag noch nicht automatisch die Durchführung der anschließend empfohlenen Reparatur. Kostenpflichtige Reparaturarbeiten, die nicht bereits ausdrücklich beauftragt wurden, werden grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden durchgeführt.


§ 3 Diagnose und Kostenvoranschlag

1. Soweit eine kostenpflichtige Diagnose vorgesehen ist, wird deren Preis dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt.

2. Die Diagnose dient dazu, mit angemessenem technischem Aufwand die zum Zeitpunkt der Untersuchung feststellbaren Fehler und Schadensursachen zu ermitteln.

3. Die Diagnosegebühr wird für die durchgeführte Untersuchung und Fehlersuche geschuldet. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn:

  • kein eindeutiger Fehler festgestellt werden kann,
  • der Fehler nur sporadisch auftritt,
  • der Fehler unter Werkstattbedingungen nicht reproduzierbar ist,
  • sich das Gerät als wirtschaftlich oder technisch nicht reparierbar erweist,
  • erforderliche Ersatzteile nicht verfügbar sind oder
  • der Kunde eine anschließend angebotene Reparatur nicht beauftragt.

4. Ob und in welcher Höhe eine Diagnosegebühr bei anschließender Reparatur angerechnet wird, richtet sich nach der dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilten Vereinbarung.

5. Soweit nach der Diagnose ein Kostenvoranschlag erstellt wird, stellt dieser eine fachgerechte Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Arbeiten und Kosten auf Grundlage des zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Gerätezustands dar.

6. Ergibt sich während der Reparatur, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten werden müsste, wird refixo den Kunden hierüber informieren. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach entsprechender Freigabe durchgeführt.


§ 4 Verdeckte Schäden und Besonderheiten bei E-Scootern

1. E-Scooter bestehen aus zahlreichen miteinander verbundenen mechanischen und elektronischen Komponenten. Insbesondere nach Stürzen, Unfällen, Stößen, Überlastung, Feuchtigkeits- oder Elektronikschäden können mehrere voneinander unabhängige Schäden gleichzeitig vorliegen.

2. Ein vorhandener Defekt kann weitere Schäden verdecken. Beispielsweise kann ein Fehler der Stromversorgung, Elektronik oder Hauptplatine verhindern, dass Schäden an Akku, Batteriemanagementsystem, Controller, Motor, Display, Bremsen, Beleuchtung, Sensorik oder anderen Komponenten vor Beginn der Reparatur festgestellt werden können.

3. Eine Diagnose kann daher nur diejenigen Fehler erfassen, die zum jeweiligen Diagnosezeitpunkt mit angemessenem technischem Aufwand erkennbar oder reproduzierbar sind.

4. Eine erfolgreiche Beseitigung eines zunächst festgestellten Fehlers bedeutet nicht, dass keine weiteren, zuvor nicht erkennbaren oder unabhängigen Defekte vorhanden sind.

5. Werden während oder nach einer Reparatur weitere erhebliche Defekte festgestellt, informiert refixo den Kunden und unterbreitet erforderlichenfalls einen ergänzenden Kostenvoranschlag.

6. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Freigabe des Kunden durchgeführt.

7. Bereits ausdrücklich beauftragte oder freigegebene und ordnungsgemäß ausgeführte Arbeiten sowie hierfür verwendete Ersatzteile bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vergütungspflichtig, wenn anschließend ein weiterer, zuvor nicht erkennbarer oder hiervon unabhängiger Defekt festgestellt wird.


§ 5 Ersatzteile und ausgebaute Teile

1. Je nach Verfügbarkeit, Auftrag und Vereinbarung können Originalersatzteile, kompatible Ersatzteile sowie neue, gebrauchte oder professionell aufgearbeitete Ersatzteile verwendet werden.

2. Die Art des eingesetzten Ersatzteils darf die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nicht beeinträchtigen.

3. Soweit im Rahmen einer beauftragten Reparatur Bauteile dauerhaft durch Ersatzteile ersetzt werden, gehen die ausgetauschten Altteile mit Durchführung des Austauschs in das Eigentum von refixo über, sofern der Kunde nicht vor Durchführung der Reparatur deren Rückgabe verlangt oder zwingende gesetzliche Vorschriften bzw. Rückgabebedingungen im Rahmen eines Teileaustauschprogramms entgegenstehen.

4. Eine Rückgabe kann insbesondere nicht erfolgen, wenn das Altteil aufgrund von Austausch-, Rückgabe-, Hersteller- oder Lieferantenbedingungen für die Beschaffung des Ersatzteils zurückgegeben werden muss. Hierüber wird der Kunde, soweit für den konkreten Auftrag relevant, informiert.

5. Gesetzliche Mängel- und Nacherfüllungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

6. Stellt der Kunde selbst Ersatzteile zur Verfügung, übernimmt refixo keine Verantwortung für deren Herkunft, Qualität, Haltbarkeit oder Kompatibilität. Die gesetzlichen Rechte des Kunden hinsichtlich der von refixo ausgeführten Montageleistung bleiben unberührt.

7. Zusätzlicher Arbeitsaufwand, der durch ein ungeeignetes, falsches oder defektes kundenseitig bereitgestelltes Ersatzteil entsteht, kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.


§ 6 Ersatzteilverfügbarkeit und alternatives Ersatzgerät

1. Die Durchführung einer Reparatur steht unter dem Vorbehalt der technischen Reparierbarkeit und der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile.

2. Insbesondere bei älteren oder vom Hersteller nicht mehr unterstützten E-Scooter-Modellen können Ersatzteile nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beschaffbar sein.

3. Wird nach Auftragserteilung festgestellt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich ist, erforderliche Ersatzteile nicht verfügbar oder nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffbar sind oder die Reparatur aus anderen technischen Gründen nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, kann refixo die Reparatur im gesetzlich zulässigen Umfang ablehnen oder abbrechen.

4. refixo kann dem Kunden in einem solchen Fall alternativ anbieten, das eingelieferte Gerät gegen einen anderen, mindestens gleichwertigen E-Scooter auszutauschen. Das Ersatzgerät kann neu, neuwertig oder fachgerecht wiederaufbereitet sein, sofern seine technischen Eigenschaften und sein Zustand insgesamt mindestens gleichwertig sind.

5. Ein solcher Austausch außerhalb gesetzlicher Nacherfüllungsrechte erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

6. Erfolgt der Austausch, werden Eigentumsübergang, gegebenenfalls bestehende Zuzahlungen oder Erstattungen sowie die weitere Behandlung des ursprünglich eingelieferten Geräts vor Durchführung des Austauschs mit dem Kunden vereinbart.

7. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gesetzliche Mängel-, Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzrechte, bleiben unberührt.


§ 7 Einsatz von Partnerbetrieben und Dritten

1. refixo ist berechtigt, zur Diagnose, Reparatur, Ersatzteilbeschaffung, Kalibrierung, Prüfung, Logistik oder Durchführung einzelner Arbeiten geeignete Partnerbetriebe, spezialisierte Techniker, Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit keine höchstpersönliche Leistung durch refixo vereinbart wurde.

2. Zu diesem Zweck darf das Gerät, soweit für die Auftragsdurchführung erforderlich, vorübergehend an einen von refixo eingesetzten Partnerbetrieb oder Dienstleister weitergeleitet werden.

3. refixo bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

4. Die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.


§ 8 Kalibrierung, Firmware und Funktionstests

1. Nach bestimmten Reparaturen können Kalibrierungen, Firmwareprüfungen, Softwareanpassungen oder das Zurücksetzen bestimmter Einstellungen technisch erforderlich sein.

2. Hierdurch können individuelle Geräteeinstellungen verändert oder zurückgesetzt werden.

3. Funktionen, die von Hersteller-Software, Firmware, Serverdiensten, Benutzerkonten, Aktivierungssperren oder sonstigen technischen Vorgaben des Herstellers abhängig sind, können außerhalb des Einflussbereichs von refixo liegen.

4. Nach der Reparatur ist refixo berechtigt, die zur Überprüfung der Reparatur erforderlichen und technisch angemessenen Funktionstests durchzuführen. Hierzu können insbesondere Motor-, Akku-, Lade-, Brems-, Display-, Beleuchtungs-, Sensor-, Verbindungs- und Kalibrierungstests gehören.

5. Probefahrten werden nur durchgeführt, soweit diese für die Funktionsprüfung erforderlich sowie rechtlich, technisch und versicherungsrechtlich zulässig sind.


§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat refixo bei Auftragserteilung alle für Diagnose und Reparatur wesentlichen Informationen mitzuteilen, insbesondere zum Fehlerbild, zu vorangegangenen Stürzen, Unfällen oder Feuchtigkeitsschäden sowie zu bereits durchgeführten Reparaturversuchen oder technischen Veränderungen am Gerät (z. B. Tuning, Fremdakkus, nicht originale Bauteile).

2. Ist das Gerät über eine Hersteller-App, ein Benutzerkonto, eine Bluetooth-Kopplung, einen PIN-Code oder eine sonstige Sperre gesichert, hat der Kunde diese vor Übergabe aufzuheben oder refixo die erforderlichen Zugangsdaten nach Aufforderung bereitzustellen, soweit dies für ihn zumutbar ist.

3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Reparatur-, Diagnose-, Firmware- oder Kalibrierungsmaßnahmen dazu führen können, dass individuelle Einstellungen (z. B. Fahrmodi, Geschwindigkeitsbegrenzungen, App-Kopplungen) verändert oder zurückgesetzt werden.

4. Das Gerät soll in gereinigtem Zustand übergeben bzw. eingesendet werden. Ein durch starke Verschmutzung entstehender zusätzlicher Reinigungsaufwand kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.

5. Kann ein Auftrag aufgrund einer fehlenden erforderlichen Mitwirkung des Kunden nicht oder nur verzögert durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 10 Einsendung, Akkus und Zubehör

1. Der Kunde soll grundsätzlich nur das Gerät und die für die beauftragte Reparatur ausdrücklich erforderlichen Komponenten einsenden.

2. Separat entnehmbare Akkus dürfen nicht mitgesendet werden, sofern refixo deren Einsendung nicht ausdrücklich angefordert hat. Dies gilt insbesondere für beschädigte, verformte oder aufgeblähte Lithium-Akkus. Bei fest verbauten Akkus hat der Kunde die für Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Akkus geltenden Versand- und Gefahrgutvorschriften einzuhalten; beschädigte, verformte oder aufgeblähte Akkus sind refixo vor Einsendung mitzuteilen.

3. Ladegeräte, Schlösser, Halterungen, Taschen, Koffer, Originalverpackungen und sonstiges Zubehör sollen nur eingesendet werden, wenn refixo dies ausdrücklich verlangt oder diese Gegenstände für die Fehlerdiagnose erforderlich sind.

4. Für tatsächlich in Besitz von refixo gelangte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät für den Versand ausreichend und transportsicher zu verpacken und die jeweils geltenden Versand- und Gefahrgutbestimmungen einzuhalten.


§ 11 Preise und Zahlung

1. Maßgeblich sind die dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. vor Freigabe der jeweiligen Leistung mitgeteilten Preise.

2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Zusätzlich anfallende Versand- oder sonstige Kosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

4. Die Vergütung wird mit Rechnungserhalt fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

5. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Buchungs- bzw. Zahlungsprozess angezeigt.

6. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. refixo ist im gesetzlich zulässigen Umfang berechtigt, die Rückgabe bzw. Rücksendung des reparierten Geräts bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen aus dem betreffenden Auftrag zurückzuhalten.


§ 12 Versand und Gefahrübergang

1. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Auftragserteilung bzw. vor Beauftragung eines kostenpflichtigen Versands mitgeteilt.

2. Bei der Rücksendung an Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gefahrübergang.

3. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei Versendung mit Übergabe an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen über, soweit gesetzlich zulässig.

4. Für Schäden, die nachweislich ausschließlich auf eine vom Kunden zu vertretende unzureichende oder ungeeignete Verpackung bei der Einsendung zurückzuführen sind, haftet refixo nicht. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

5. Für Akkus und andere gefahrgutrechtlich relevante Gegenstände gelten zusätzlich die einschlägigen Transport- und Gefahrgutvorschriften.


§ 13 Abnahme und nicht abgeholte Geräte

1. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über die Fertigstellung informiert.

2. Bei Werkleistungen gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften.

3. refixo steht wegen fälliger Forderungen aus dem betreffenden Auftrag das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem in seinen Besitz gelangten Gerät zu.

4. Holt der Kunde das Gerät trotz Aufforderung nicht ab oder kommt er seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann refixo nach angemessener vorheriger Ankündigung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen weitere gesetzlich zulässige Maßnahmen ergreifen.

5. Eine Verwertung eines Geräts erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Vorschriften über die Pfandverwertung. Eine automatische Übertragung des Eigentums auf refixo allein aufgrund des Ablaufs einer Abholfrist findet nicht statt.


§ 14 Gesetzliche Mängelrechte

1. Für Mängel der von refixo erbrachten Reparatur- oder Werkleistung gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

2. Die Mängelrechte beziehen sich auf die von refixo konkret erbrachte Leistung und die im Rahmen dieser Leistung eingebauten Ersatzteile.

3. Ein nach Abschluss der Reparatur auftretender anderer oder unabhängiger Defekt des Geräts stellt nicht allein deshalb einen Mangel der zuvor erbrachten Reparaturleistung dar.

4. Schäden oder Defekte, die nach Übergabe insbesondere aufgrund eines erneuten Sturzes oder Unfalls, Stoßes, Feuchtigkeitseintritts, einer Überlastung, unsachgemäßer Verwendung oder eines nachträglichen Fremdeingriffs entstehen, begründen keine Mängelrechte hinsichtlich der zuvor ordnungsgemäß ausgeführten Reparatur, soweit sie nicht auf einem Mangel der Reparaturleistung beruhen.

5. Die gesetzlichen Beweislastregelungen bleiben unberührt.

6. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

7. Gegenüber Unternehmern können gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Zwingende gesetzliche Haftungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.


§ 15 Haftung

1. refixo haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei Arglist,
  • bei Übernahme einer Garantie, soweit sich aus dieser nichts anderes ergibt,
  • sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet refixo auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von refixo.

5. Für den Verlust individueller Geräteeinstellungen oder App-Kopplungen gelten die vorstehenden Haftungsregelungen.


§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

2. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass refixo bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienst- oder Werkleistung beginnt, gelten hinsichtlich eines späteren Widerrufs und eines gegebenenfalls zu leistenden Wertersatzes die gesetzlichen Vorschriften.

4. Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

5. Die hierfür erforderlichen Erklärungen werden, soweit erforderlich, im Online-Buchungsprozess gesondert eingeholt.


§ 17 Kündigung und Abbruch eines Auftrags

1. Für die Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Beendet der Kunde einen bereits begonnenen Auftrag, können bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und entstandene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vergütungspflichtig sein.

3. Dies kann insbesondere bereits ausgeführte Arbeiten sowie für den konkreten Auftrag beschaffte und nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbare oder retournierbare Ersatzteile betreffen.

4. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte.

2. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

3. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.


§ 19 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

2. Soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich, können personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister oder Partner übermittelt werden.

3. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von e-scooter-reparatur.de.


§ 20 Verbraucherschlichtung

refixo ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.


§ 21 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.